Pfad: Arbeitgeberverband Metall- und Elektroindustrie Düsseldorf und Umgebung e. V.
ERA
Dienstleistungsspektrum Verbandsingenieur

Ab sofort bieten wir einen neuen Dienstleistungsbereich unseren Mitgliedern an. Im folgenden stellen wir das Spektrum unseres Verbandsingenieur vor.
Information:
allgemein - unternehmensspezifisch - zielgruppenorientiert
- Informationspaket
- Workshop im Unternehmen
- Seminarreihe Arbeitswirtschaft
- Betriebsbesichtigungen/ Exkursionen
Beratung:
Zielfindung - Machbarkeit - Analysen - Konzeption - Projektmanagement - Projektcoaching - Betriebsvereinbarung - Arbeitssystemaudits
- Organisationsgestaltung
- Geschäftsprozessoptimierung
- Team- und Gruppenarbeit
- Era/Eingruppierung
- Arbeitszeitflexibilisierung
- Ideenmanagement
- Entgeltsysteme
- Steuern mit Kennzahlen
- Veränderungsprozesse
Netzwerkpflege:
Kontaktherstellung - Kontaktpflege - Kontaktvermittlung
- Erfahrungsaustauschkreise für Entscheider und Umsetzer und zu aktuellen arbeitwirtschaftlichen Themen
- Forschungseinrichtungen
- Initiativen etc.
Warum ERA?
Mit dem ERA-Tarifvertrag wollten die Tarifvertragsparteien ein modernes und gerechtes Vergütungssystem schaffen, das die teilweise überholten Regelungen der bisherigen Lohn- und Gehaltstarifverträge vereinheitlicht.
1. Grundentgelt:
Die unterschiedlich geregelte Vergütung für Arbeiter und Angestellte war nicht mehr zeitgemäß, gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden.
Zudem erforderten technologischer Wandel und moderne Organisationsformen in den Betrieben zunehmend durchgängige Entgeltsysteme.
2. Leistungsentgelt:
Die bisherigen tariflichen Leistungsentgeltregelungen behinderten zum Teil moderne, leistungsfördernde und stärker ergebnisorientierte Vergütungssysteme. Zielvereinbarungen waren zumeist nicht innerhalb des Tarifentgelts realisierbar. Gleiches galt bei kennzahlenorientierten Entgeltsystemen für Angestellte.
3. Belastungsermittlung:
Die tariflichen Bestimmungen zur Vergütung von Belastungen im Grundentgelt entsprachen nicht mehr den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, behinderten die Transparenz für Investitionsentscheidungen.
Wesentliche Inhalte des ERA-Tarifvertrages
1. Grundentgelt:
Auf Basis der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsorganisation werden die unterschiedlichen Arbeitsaufgaben im Betrieb eingestuft. Dabei wird ermittelt, welche Anforderungen die Arbeitsaufgaben den Beschäftigten stellen. Es gibt insgesamt fünf tarifliche Anforderungsmerkmale (Wissen und Können, Denken, Handlungsspielraum, Kommunikation, Mitarbeiterführung), die verschiedene Punktwerte enthalten. Die Summe der Punktwerte für eine Arbeitsaufgabe führt nach einer Tabelle zur Entgeltgruppe. Die Tarifpartner haben 17 Entgeltgruppen festgelegt, nach denen die Arbeitsaufgaben vergütet werden.
Die bisherigen 5 Entgeltlinien (gewerblich Analytik, gewerblich Summarik, Meister, technische und kaufmännische Angestellte) werden also vereinheitlicht.
Außerdem werden qualifizierte gewerblich-technische Tätigkeiten gegenüber einfachen Angestelltentätigkeiten aufgewertet.
2. Leistungsentgelt:
Jeder Beschäftigte erhält – spätestens nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit – auf Basis seines Grundentgelts ein Leistungsentgelt. Das Leistungsentgelt wird jedem Beschäftigten nach seinem Leistungsergebnis oder dem Leistungsergebnis einer Beschäftigtengruppe gezahlt. Es kann ermittelt werden durch Beurteilen, Kennzahlenvergleich oder nach Erfüllung von Zielvereinbarungen. Die Methoden müssen Arbeitgeber und Betriebsrat miteinander vereinbaren. Dabei soll das durchschnittliche betriebliche Leistungsentgeltvolumen 15 % der Grundentgeltsumme ergeben. Das Leistungsentgelt des einzelnen Beschäftigten kann zwischen 0 und 30 % liegen.
3. Belastungszulage:
Höhere Belastungen der Muskeln, durch Reizarmut oder durch Umwelteinflüsse, die bei der Ausführung der Arbeit vorliegen werden künftig als Zulage zusätzlich zum Grundentgelt vergütet – unabhängig davon, in welchen Grundentgeltanspruch der Beschäftigte hat. Es gibt also ein gleiches Entgelt für gleiche Belastungen in allen Entgeltgruppen.
Nutzen und Chancen für die Betriebe und die Beschäftigten
Die ERA-Einführung ist keine Korrektur der alten betrieblichen Entgeltsysteme, sondern ein durch die Tarifvertragsparteien beschlossener Neuanfang. Es war das Ziel der Tarifvertragsparteien, neue Maßstäbe und Methoden für das tarifliche Entgelt zu formulieren und Entgeltstrukturen zu verändern. ERA bietet ein umfangreiches tarifvertragliches Instrumentarium, die individuellen und die betrieblichen Anpassungen zu bewältigen.
ERA bringt:
- Gerechtigkeit: Alle Beschäftigten werden nach gleichen Maßstäben vergütet. Nicht nur die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern entfällt, sondern auch jene zwischen kaufmännischen und technischen Angestellten und Meistern.
- Klarheit: Die Einstufung der Arbeitsaufgaben ist einfach und nachvollziehbar. Insgesamt 122 Tarifbeispiele erleichtern die Bewertung.
- Objektivität: Für alle gelten die gleichen Maßstäbe – unabhängig von der formalen Ausbildung. Die Bezahlung nach Beschäftigungsjahren entfällt. Für gleiche Belastungen gibt es das gleiche Geld.
- Modernität: Nicht nur die erforderlichen Kenntnisse für Arbeitsaufgaben sind entscheidend, auch Schlüsselqualifikationen wie Führung oder Kommunikation fließen in die Bewertung ein.
- Flexibilität: Im Leistungsentgelt können die Betriebsparteien – je nach den betrieblichen Erfordernissen – eine Vielzahl von Vergütungssystemen vereinbaren. Tarifliche Entlohnungsgrundsätze entfallen.
KONTAKT:
Dr.-Ing. Jochen Otzipka
Tel: 0211/66 908 23
Fax: 0211/66 908 30
Mail: otzipka@unternehmerschaft.de
Stand: 27.04.2007, 21:47 Uhr